GERICHTSKOMMISSÄR MAG. WEBERSBERGER OBERNDORF BEI SALZBURG

Vor allem bei Verlassenschaftsverfahren arbeite ich als Notar mit dem Bezirksgericht zusammen. Ich trage Sorge, dass dem Willen des Verstorbenen Rechnung getragen wird.


Beauftragter des Gerichts in Verlassenschaftsverfahren

Als Notar errichte ich die Todesfallaufnahme und erledige sämtliche Anfragen etwa bei Behörden, Versicherungen und Banken. Das gesamte Verfahren bereite ich für das Gericht vor.

Die Einteilung des Notars zum Gerichtskommissär erfolgt durch den Präsidenten des zuständigen Gerichtshofs und richtet sich nach dem Sterbetag des Betroffenen.


TODESFALLAUFNAHME

Nach der Klärung von grundlegenden Fragen zur Person des Verblichenen, ist vom Notar ein Verlassenschaftsverfahren einzuleiten. Das geschieht auch dann, wenn kein oder kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist. Unter gewissen Umständen kann jedoch eine Verlassenschaftsabhandlung unterbleiben.

In den meisten Fällen kommt es jedoch zur Verlassenschaftsabhandlung, in der ich in meiner Eigenschaft als Gerichtskommissär den Nachlass in den Besitz der Erben übergebe. Der Einantwortungsbeschluss beendet das Verlassenschaftsverfahren.


Ich stehe Ihnen während des gesamten Prozesses als Ihr Notar und Gerichtskommissär bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Seite.