ÜBERGABE- UND SCHENKUNGSVERTRÄGE IN OBERNDORF BEI SALZBURG

Rechtssicherheit beim Überlassen von Eigentum mit Mag. Webersberger

Wollen Sie innerhalb oder außerhalb der Familie Geldmittel, Grundstücke oder Güter verschenken, so empfiehlt es sich, diese Übergabe durch einen Vertrag rechtlich abzusichern. Auf diese Weise wissen alle Beteiligten, was ab wann den Besitzer wechselt.

Rechtlich abgesichert schenken

Eine Schenkung ist per definitionem unentgeltlich. Das bedeutet, der Beschenkte hat keine Gegenleistung zu erbringen. Es ist jedoch möglich, die Schenkung mit einer Auflage zu verbinden.


Schenkungs- und Übergabevertrag Mag. Webersberger bei Salzburg:

  • Das betroffene Eigentum wird exakt festgehalten.
  • Mögliche Auflagen sind beschrieben.
  • Umstände einer Rückgängigmachung der Schenkung bzw. eine weitestmögliche Ausschließung derselben sind enthalten.


STEUERLICHE INFORMATIONEN ZU ÜBERGABEN

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die steuerliche Situation für Schenkungen und Übergaben neu geregelt. Ich berate Sie gerne zum momentanen Stand und informiere Sie über die ideale Vorgangsweise bei Schenkungen und Übergaben von Vermögen und Gütern.

Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer +43 6272 40 825, wir sind gerne für Sie da.