VORSORGEVOLLMACHTEN IN OBERNDORF BEI SALZBURG

Klare Regelungen für den Ernstfall mit Notar Mag. Webersberger

Was passiert, wenn etwas schiefgeht? Als Ihr Notar unterstütze ich Sie dabei, festzulegen, wer welche Schritte setzen darf, wenn Sie nicht dazu in der Lage sein sollten.


Vorsorge durch Angehörige

Durch eine Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer anderen Person, bestimmte Aufgaben im Falle eines Notfalls für Sie zu übernehmen. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter im Willen, das bedeutet: Er tätigt Entscheidungen an Ihrer Stelle.

Grundvoraussetzung für eine Vorsorgevollmacht ist daher das unbedingte Vertrauen, das Sie zum zukünftigen Bevollmächtigten haben. Gerne berate ich Sie bei der Auswahl der entsprechenden Person.

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinische Versorgung Sie wünschen, wenn Sie etwa aufgrund von Krankheit nicht in der Lage sind, dies zu äußern.


SACHWALTERRECHT FÜR IHRE ANGELEGENHEITEN

Bevollmächtigte zur Vorsorge werden auch als Sachwalter bezeichnet. Diese übernehmen an Stelle der betroffenen Person Aufgaben, die diese nicht mehr oder zur Zeit nicht erfüllen kann. Fällt die Notsituation weg, so wird der Sachwalter oder Bevollmächtigte wieder aus seinen Pflichten entlassen.


Für Ihre Fragen sind wir gerne da, rufen Sie uns an unter der Nummer +43 6272 40 825.

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