KAUFVERTRÄGE IN OBERNDORF BEI SALZBURG

Alles bedacht mit Notar Mag. Thomas Webersberger

Bein Kauf oder Verkauf von Gütern, Rechten und Immobilien kommt es auf Präzision an. Nur ein klar aufgesetzter Vertrag verhindert spätere Rechtsunsicherheit.


EIGENTUMSWECHSEL EINDEUTIG FESTHALTEN

Die beiden Vertragsparteien beim Kaufvertrag sind der Käufer und der Verkäufer. Letzterer überlässt dem Käufer eine Sache oder ein Recht – etwa Patentrechte, Kopierrechte oder Nutzungsrechte – entgeltlich. Es entsteht durch die Überlassung ein Anrecht auf eine definierte Gegenleistung, in der Regel wird es sich um einen Geldbetrag handeln.

Mit diesem schuldrechtlichen Vertrag geht das Eigentum auf den Käufer über, der sich verpflichtet, die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen.


Klare Voraussetzungen für den Kauf

Ich nehme mir Zeit für Ihre Anliegen und bespreche mit Ihnen genau, welche Rahmenbedingungen Sie für den Verkauf wünschen. Alle Punkte halte ich juristisch korrekt fest, sodass größtmögliche Rechtssicherheit entsteht.

Die Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien kann auf Wunsch in meinen Räumlichkeiten in Oberndorf bei Salzburg erfolgen.


Kontaktieren Sie uns am besten persönlich, wir informieren Sie gerne näher.

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