BEGLAUBIGUNGEN UND BEURKUNDUNGEN IN OBERNDORF BEI SALZBURG
Bestätigung und Sicherheit mit Ihrem Notar Mag. Webersberger
Für gewisse Dokumente ist eine öffentliche Beglaubigung beziehungsweise Beurkundung nötig, diese Tätigkeiten übernehme ich in Oberndorf bei Salzburg gerne für Sie.
Unterschrift beglaubigt
Die Beglaubigung ist eine Bescheinigung von Zweitschriften und bestätigt, dass diese mit dem Original in allen Punkten übereinstimmt. Auch Unterschriften bestätige ich auf diese Weise in meiner Eigenschaft als öffentlicher Notar.
Sie haben die Möglichkeit, die entsprechenden Unterzeichnungen in meinen Räumlichkeiten in Oberndorf durchzuführen, ich werde aber auch vor Ort als Notar für Sie tätig.
URKUNDEN UND VERTRÄGE
Manche Schriftstücke müssen laut Gesetz im Rechtsverkehr durch einen öffentlichen Notar niedergeschrieben sein. Es folgt eine Verlesung vor den Beteiligten, danach werden bei Genehmigung durch alle Parteien die Schriftstücke in meiner Anwesenheit unterfertigt.
Im Rechtsverkehr stellt die Beurkundung die strengste Formvorschrift dar.