BEGLAUBIGUNGEN UND BEURKUNDUNGEN IN OBERNDORF BEI SALZBURG

Bestätigung und Sicherheit mit Ihrem Notar Mag. Webersberger

Für gewisse Dokumente ist eine öffentliche Beglaubigung beziehungsweise Beurkundung nötig, diese Tätigkeiten übernehme ich in Oberndorf bei Salzburg gerne für Sie.


Unterschrift beglaubigt

Die Beglaubigung ist eine Bescheinigung von Zweitschriften und bestätigt, dass diese mit dem Original in allen Punkten übereinstimmt. Auch Unterschriften bestätige ich auf diese Weise in meiner Eigenschaft als öffentlicher Notar.

Sie haben die Möglichkeit, die entsprechenden Unterzeichnungen in meinen Räumlichkeiten in Oberndorf durchzuführen, ich werde aber auch vor Ort als Notar für Sie tätig.


URKUNDEN UND VERTRÄGE

Manche Schriftstücke müssen laut Gesetz im Rechtsverkehr durch einen öffentlichen Notar niedergeschrieben sein. Es folgt eine Verlesung vor den Beteiligten, danach werden bei Genehmigung durch alle Parteien die Schriftstücke in meiner Anwesenheit unterfertigt.

Im Rechtsverkehr stellt die Beurkundung die strengste Formvorschrift dar.


RUFEN SIE UNS AN, WIR INFORMIEREN SIE GERNE UMFASSEND ZU BEGLAUBIGUNGEN UND BEURKUNDUNGEN IN UND UM SALZBURG.